Unterhalt an Angehörige im Ausland: Wichtige Änderungen ab 2025

Neue Regeln für den Steuerabzug von Unterstützungsleistungen

Unterhalt an Angehörige im Ausland: Wichtige Änderungen ab 2025

Wer seine Familie im Ausland finanziell unterstützt, leistet einen wichtigen Beitrag. Doch ab dem 1. Januar 2025 verschärft der Gesetzgeber die Regeln: Bargeldtransfers werden steuerlich nicht mehr anerkannt. Was Sie jetzt tun müssen, um Ihren Steuerabzug zu sichern.

Die bisherige Praxis

Viele unserer Mitglieder unterstützen Eltern oder Kinder in ihren Heimatländern, oft unter großen persönlichen Entbehrungen. Bisher war es gängige Praxis, Geld über Dienste wie Western Union, MoneyGram oder Wise zu senden, wo die Angehörigen das Geld vor Ort in bar abholen konnten (sog. „Cash Pickup"). Diese Methode war oft die einzig mögliche, da in vielen Regionen Afrikas oder Asiens Bankfilialen rar sind.

Das ändert sich ab 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 zieht das Finanzamt die Zügel an. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt das strikte „Konto-zu-Konto-Prinzip".

Das bedeutet konkret: Eine Unterstützung ist steuerlich nur noch absetzbar, wenn das Geld überwiesen wird und direkt auf einem Bankkonto der unterstützten Person landet.

Nicht mehr ausreichend: Die Einzahlung bei einem Zahlungsdienstleister, wenn am Ende Bargeld ausgezahlt wird. Auch wenn Sie einen Beleg über die Einzahlung haben, erkennt das Finanzamt dies nicht mehr an, da der finale Empfang nicht lückenlos über ein Konto nachweisbar ist.

Das Ziel des Gesetzes: Der Staat möchte sicherstellen, dass das Geld zweifelsfrei bei der bedürftigen Person ankommt und Identitätsmissbrauch ausschließen.

Rechtsgrundlage: Die detaillierten Ausführungen zu den neuen Regelungen finden Sie im offiziellen BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 zu Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Personen.

Ein Problem für die Praxis

Wir wissen als Lohnsteuerhilfeverein, dass diese Regelung an der Lebensrealität vieler Menschen vorbeigeht. In ländlichen Gebieten von Somalia, Nigeria oder Togo ist das nächste Bankkonto oft unerreichbar oder mit hohen Hürden verbunden. Die beliebten und funktionierenden Bargeldsysteme werden nun faktisch steuerlich „bestraft".

Unsere dringende Empfehlung

Damit Sie Ihre Zahlungen in der Steuererklärung 2025 (die wir 2026 erstellen) weiterhin geltend machen können, sollten Sie – soweit irgendwie möglich – jetzt handeln:

  • Kontoeröffnung prüfen: Bitten Sie Ihre Angehörigen, vor Ort ein Bankkonto zu eröffnen.
  • Dienste umstellen: Nutzen Sie bei Anbietern wie Wise oder WorldRemit die Option „Bank Transfer" (Überweisung auf Konto) statt „Cash Pickup".
  • Dokumentation: Bewahren Sie weiterhin alle Belege auf, aus denen die Kontonummer des Empfängers hervorgeht.

Sollte eine Kontoeröffnung im Heimatland aufgrund von Krisen oder fehlender Infrastruktur tatsächlich unmöglich sein, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. In absoluten Härtefällen müssen wir prüfen, ob Ausnahmeregelungen greifen könnten – dies wird jedoch eine Einzelfallentscheidung der Finanzämter sein.

Wir lassen Sie nicht allein

Die neuen Hürden sind hoch, aber wir helfen Ihnen dabei, Ihre Steuererklärung so rechtssicher wie möglich zu gestalten.

Bei Fragen zu diesen Änderungen oder zur steuerlichen Planung stehen die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe e.V. gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die Gelegenheit, um von uns individuell beraten zu werden.

Haben Sie Fragen zur neuen Regelung?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin und lassen Sie sich von unserem Experten beraten, wie Sie Ihre Unterstützungsleistungen auch 2025 steuerlich geltend machen können.