Abgabefristen für die Steuererklärung 2024
📅 Wichtige Termine im Überblick
Reguläre Abgabefrist
31. Juli 2025
Für Steuerpflichtige, die die Erklärung selbst erstellen
Mitglieder der Lohnsteuerhilfe e.V.
30. April 2026
Automatische Verlängerung für alle Mitglieder
Reguläre Abgabefrist
Grundsätzlich gilt: Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Diese Frist entspricht dem gesetzlichen Standard und gilt für Steuerpflichtige, die die Erklärung selbst erstellen.
Verlängerte Frist für Mitglieder
Für Mitglieder der Lohnsteuerhilfe e.V. gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Diese Verlängerung erfolgt automatisch, wenn der Verein mit der Erstellung der Erklärung beauftragt wird, und beruht auf den Regelungen für steuerlich Beratene.
Ihre Vorteile als Mitglied:
- ✓ Automatische Fristverlängerung um 9 Monate
- ✓ Professionelle Erstellung der Steuererklärung
- ✓ Keine Sorgen um Fristen und Termine
- ✓ Maximale Steuerersparnis durch Expertenwissen
Fristverlängerung für Nicht-Mitglieder
Nicht-Mitglieder, die eine Fristverlängerung benötigen, müssen sich selbstständig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und einen begründeten Antrag stellen. Plausible Gründe wie Erkrankung, Umzug oder fehlende Unterlagen erhöhen die Chancen auf Bewilligung, doch es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Mögliche Gründe für eine Fristverlängerung:
- Schwere Erkrankung
- Umzug ins Ausland
- Fehlende Unterlagen von Dritten
- Außergewöhnliche persönliche Umstände
Hinweis: Ein Antrag auf Fristverlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden.
Freiwillige Steuererklärung
Wichtig: Diese Fristen gelten nur für Pflichtveranlagungen. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat grundsätzlich vier Jahre Zeit. Für die Steuererklärung 2024 läuft diese Frist also bis zum 31. Dezember 2028.
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
- Bei hohen Werbungskosten (über 1.230 Euro)
- Bei außergewöhnlichen Belastungen
- Bei Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen
- Bei Spenden oder Kirchensteuer
- Bei mehreren Arbeitgebern im Jahr
⚠️ Konsequenzen bei Fristversäumnis
Wird die Abgabefrist ohne Verlängerung versäumt, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld verhängen. Zusätzlich kann ein Verspätungszuschlag von 0,25% der festgesetzten Steuer pro Monat erhoben werden, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
Mögliche Strafen:
- Zwangsgeld: Bis zu 25.000 Euro
- Verspätungszuschlag: 0,25% pro Monat der festgesetzten Steuer
- Mindestbetrag: 25 Euro pro Monat
Unser Rat
Vermeiden Sie Stress und mögliche Strafen! Als Mitglied der Lohnsteuerhilfe e.V. profitieren Sie nicht nur von der automatischen Fristverlängerung, sondern auch von der professionellen Erstellung Ihrer Steuererklärung. Unsere Experten sorgen dafür, dass Sie alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausschöpfen und alle Fristen einhalten.