Lohnsteuerklassen

Überblick über die verschiedenen Steuerklassen in Deutschland

Die sechs Lohnsteuerklassen im Überblick

Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer-Vorauszahlung. Jeder Arbeitnehmer wird je nach Familienstand und Lebenssituation einer Steuerklasse zugeordnet. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über alle sechs Lohnsteuerklassen.

Lohnsteuerklasse I (1)

Die Steuerklasse I (ggf. mit Zahl der Kinderfreibeträge) ist bei Arbeitnehmern einzutragen, die ledig, verheiratet mit im Ausland lebendem Ehegatten oder dauernd getrennt, in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder Steuerklasse IV nicht erfüllt sind.

Lohnsteuerklasse II (2)

Die Steuerklasse II ist bei Arbeitnehmern einzutragen, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen, die aber alleinerziehend sind und bei denen mindestens ein Kind und keine zweite erwachsene Person in der Wohnung gemeldet ist. Für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab dem Monat an, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt.

Lohnsteuerklasse III (3)

Die Steuerklasse III ist bei Arbeitnehmern einzutragen,

  • die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder der Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht ist.
  • die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist.
  • wenn der Partner selbständig ist

Lohnsteuerklasse IV (4)

Die Steuerklasse IV ist bei Arbeitnehmern einzutragen, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht. Das gilt nicht, wenn für einen Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde.

Lohnsteuerklasse V (5)

Auf den Lohnsteuerkarten von Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, ist in der Regel die Steuerklasse IV zu bescheinigen. Für einen Ehegatten ist aber eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V auszustellen (§ 38 b Nr. 5 EStG), sofern beide Ehegatten beantragen, den anderen Ehegatten in die Steuerklasse III einzureihen.

Lohnsteuerklasse VI (6)

Die Lohnsteuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt.

Schnellübersicht der Steuerklassen

Klasse I

Für: Ledige, Geschiedene, Getrenntlebende

Merkmal: Standard für Singles

Klasse II

Für: Alleinerziehende

Merkmal: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Klasse III

Für: Verheiratete (Partner nicht berufstätig)

Merkmal: Günstigste Steuerklasse

Klasse IV

Für: Verheiratete (beide berufstätig)

Merkmal: Standard für Ehepaare

Klasse V

Für: Partner von Klasse III

Merkmal: Höhere Steuerbelastung

Klasse VI

Für: Zweit- oder Nebenjob

Merkmal: Höchste Steuerbelastung

Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr monatliches Nettoeinkommen haben. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen dabei, die für Ihre Situation optimale Steuerklasse zu finden.

💡 Individuelle Beratung

Wir analysieren Ihre persönliche Situation und empfehlen die beste Steuerklasse.

📋 Antragshilfe

Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge für Steuerklassenwechsel.

🔄 Regelmäßige Prüfung

Überprüfung Ihrer Steuerklasse bei Änderungen der Lebenssituation.

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Lassen Sie sich von unserem Experten Johannes Stetten persönlich beraten. Mit langjähriger Erfahrung im Steuerrecht finden wir gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Situation.

Johannes Stetten
Vorstand
Lohnsteuerhilfe e.V. München