Die sechs Lohnsteuerklassen im Überblick
Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer-Vorauszahlung. Jeder Arbeitnehmer wird je nach Familienstand und Lebenssituation einer Steuerklasse zugeordnet. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über alle sechs Lohnsteuerklassen.
Lohnsteuerklasse I (1)
Die Steuerklasse I (ggf. mit Zahl der Kinderfreibeträge) ist bei Arbeitnehmern einzutragen, die ledig, verheiratet mit im Ausland lebendem Ehegatten oder dauernd getrennt, in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder Steuerklasse IV nicht erfüllt sind.
Lohnsteuerklasse II (2)
Die Steuerklasse II ist bei Arbeitnehmern einzutragen, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen, die aber alleinerziehend sind und bei denen mindestens ein Kind und keine zweite erwachsene Person in der Wohnung gemeldet ist. Für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab dem Monat an, der auf den Monat des Todes des Ehegatten folgt.
Lohnsteuerklasse III (3)
Die Steuerklasse III ist bei Arbeitnehmern einzutragen,
- die verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder der Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht ist.
- die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist.
- wenn der Partner selbständig ist
Lohnsteuerklasse IV (4)
Die Steuerklasse IV ist bei Arbeitnehmern einzutragen, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht. Das gilt nicht, wenn für einen Ehegatten eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V ausgeschrieben wurde.
Lohnsteuerklasse V (5)
Auf den Lohnsteuerkarten von Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, ist in der Regel die Steuerklasse IV zu bescheinigen. Für einen Ehegatten ist aber eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V auszustellen (§ 38 b Nr. 5 EStG), sofern beide Ehegatten beantragen, den anderen Ehegatten in die Steuerklasse III einzureihen.
Lohnsteuerklasse VI (6)
Die Lohnsteuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt.
Schnellübersicht der Steuerklassen
Klasse I
Für: Ledige, Geschiedene, Getrenntlebende
Merkmal: Standard für Singles
Klasse II
Für: Alleinerziehende
Merkmal: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Klasse III
Für: Verheiratete (Partner nicht berufstätig)
Merkmal: Günstigste Steuerklasse
Klasse IV
Für: Verheiratete (beide berufstätig)
Merkmal: Standard für Ehepaare
Klasse V
Für: Partner von Klasse III
Merkmal: Höhere Steuerbelastung
Klasse VI
Für: Zweit- oder Nebenjob
Merkmal: Höchste Steuerbelastung
Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl
Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr monatliches Nettoeinkommen haben. Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen dabei, die für Ihre Situation optimale Steuerklasse zu finden.
💡 Individuelle Beratung
Wir analysieren Ihre persönliche Situation und empfehlen die beste Steuerklasse.
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Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge für Steuerklassenwechsel.
🔄 Regelmäßige Prüfung
Überprüfung Ihrer Steuerklasse bei Änderungen der Lebenssituation.
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Lassen Sie sich von unserem Experten Johannes Stetten persönlich beraten. Mit langjähriger Erfahrung im Steuerrecht finden wir gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Situation.
Johannes Stetten
Vorstand
Lohnsteuerhilfe e.V. München