Elterngeld

Umfassende Informationen zu Elterngeld und Elterngeld Plus

Was ist das Elterngeld?

Elterngeld gleicht einen Teil des wegfallenden Einkommens aus, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, um dieses zu betreuen. Es wird für bis zu 14 Monate an beide Elternteile ausgezahlt, wobei der Zeitraum flexibel aufgeteilt werden kann. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate alleine in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate sind für den anderen Partner reserviert. Für nicht erwerbstätige Elternteile beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro pro Monat.

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes beträgt grundsätzlich 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, jedoch mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens. Weitere Faktoren wie Mehrlingsgeburten und Geschwisterboni können die Höhe des Elterngeldes zusätzlich beeinflussen.

Elterngeld Plus

Zusätzlich gibt es das sogenannte Elterngeld Plus. Damit können Eltern, die in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, ihre Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Elterngeld Plus wird besonders dann attraktiv, wenn beide Elternteile nach der Geburt frühzeitig wieder teilweise erwerbstätig sind.

Neu ist, dass Elterngeld Plus nun auch dann weiterbezogen werden kann, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate für längere Zeit erkrankt und keine Lohnfortzahlung mehr erhält. Das Bundessozialgericht entschied, dass dies im Sinne des partnerschaftlichen Betreuungsgedankens weiterhin gefördert werden muss.

Steuerrechtlicher Zusammenhang

Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es zwar selbst nicht direkt versteuert wird, jedoch den Steuersatz auf das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöht. Dies führt oft zu einer höheren Steuerlast auf das Gesamteinkommen.

Einkommensgrenzen

  • Geburten ab 1. April 2025: 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • Geburten ab 1. April 2024: 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
  • Geburten 1. September 2021 bis 31. März 2024: 300.000 Euro für Paare, 250.000 Euro für Alleinerziehende

Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Neue Regelungen ab April 2024

Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Ausnahmen gelten für:

  • Eltern von Frühchen (mindestens 6 Wochen vor errechneter Geburt)
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen
  • Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung
  • Geschwisterkindern mit Behinderung, für die der Geschwisterbonus erhalten wird

Weitere Informationen und Antrag

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Weitere Informationen sowie den Link zum Antrag finden Sie auf der Webseite des Bundesportals:

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Johannes Stetten
Vorstand
Lohnsteuerhilfe e.V. München