Durch die jährlichen Rentenerhöhungen steigt auch die Anzahl der steuerpflichtigen Senioren.
Wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums hervorgeht werden allein 2019 durch die geplanten Rentenerhöhungen 48.000 Senioren steuerpflichtig.
Grundsätzlich werden die Renten der deutschen Rentenversicherung und vergleichbare Leistungen unversteuert ausgezahlt. Überschreitet jedoch das steuerpflichtige Einkommen den sog. Grundfreibetrag ist man in diesen Fällen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Aus unserer Sicht ergibt sich hier mehr und mehr ein Problem. Die Anpassungen der Rente sollen an sich die steigenden Lebenshaltungskosten und die Inflation ausgleichen. Die Erhöhungen der Grundfreibeträge decken jedoch nur das Existenzminimum ab. Die hier entstehenden Steuererhöhungen entsprechen eigentlich nicht der Idee die hinter den Rentenanpassungen.
Autor: Johannes Stetten (Geschäftsführer Lohnsteuerhilfe e.V.)