Für die Beratung benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung der Steuererklärung benötigt:

1. Lohnsteuerbescheinigung(en)

2.Rentenbescheide der gesetzlichen Renten sowie die Bescheinigungen nach § 22 der Berufsrenten, Lohnsteuerbescheinigungen für Pensionsbezüge.

3. Kapitalerträge:
Jahresbescheinigungen und Steuerbescheinigungen für alle Ihnen zugeflossenen Kapitalerträge, sofern diese über dem Freibetrag (801,- € led. / 1.602,- € verh.) lagen oder Kapitalertragssteuern abgeführt wurden.

4. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
a) Mietvertrag
b) Falls Sie das Objekt schon länger vermietet haben: Kopie der Anlage „V“ der letzten Steuererklärung
c) Kaufvertrag;
b) Notar-, Gerichts- und Maklerkosten;
c) Summe der Herstellungskosten bzw. Kaufpreis (eventuell im Kaufvertrag)
d) Schuldzinsen und Disagio (Kontojahresauszüge bzw. Kreditverträge)
e) Sonstige Hauskosten ( Strom, Wasser, Gas, Vers., Grundsteuer, Müllabfuhr usw.)

5. vorläufige Mitteilungen über Beteiligungen

6. Bei Familienstandsänderungen
a) Heiratsurkunde
b) Scheidungsurteil
c) bei Trennung vom Ehegatten genaues Datum
d) Geburtsurkunde, falls ein Kind geboren wurde und Sie die Steuerkarte noch nicht haben
ändern lassen
e) Kinder die nicht im Haushalt leben – eine Lebensbescheinigung der Gemeinde, in der das Kind gemeldet ist
f) Sterbeurkunde

7. Kinder über 18 Jahre:
Nachweise über Ausbildung, freiwilliges soziales Jahr, Unterbrechung der Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann

8. Belege über Unterhaltszahlungen:
a) Anlage „U“ bei Zahlung an getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
b) Unterhaltserklärungen und Zahlungsnachweise für im Ausland lebende Angehörige.

9. Falls Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren:
a) Nachweise über den Bezug von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld etc.)
b) sonstige Nachweise über alle Zeiten, in denen keine Beschäftigung ausgeübt wurde
(Auslandsaufenthalt, Haft, Erziehungsurlaub, Kur)
c) Erklärung von Angehörigen über geleistete Unterstützungen
d) Rentenbescheide und Änderungsmitteilungen.

10. Nachweise über Einsatzwechseltätigkeit und Verpflegungsgeld
Bestätigung des Arbeitgebers über ständig wechselnde Einsatzstellen, Auslandstätigkeit und dafür bezahltes Verpflegungsgeld bzw. Reisekostenersatz

11. Beiträge zu Berufsverbänden

12. Belege über selbst gezahlte, für die Ausübung des Berufs, benötigten Arbeitsmittel, Fachliteratur usw.

13. Belege über Fortbildungs- und Berufsausbildungskosten. Kurs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel

14. Versicherungsnachweise (Lebens-, Haftpflicht-, Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen)
– falls Sie in eine „Riester-“ Rente einzahlen benötigen wir die jährliche Bescheinigung nach § 92
– bei einer „Rührup-“ Rente wird die „Bestätigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b“ benötigt

15. Belege über Steuerberatungskosten oder Mitgliedsbeiträge für Lohnsteuerhilfevereine

16. Spenden- und Zuwendungsbescheinigungen

17. Nachweis über Körperbehinderung auch für Kinder, für die Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht (Bescheid oder Ausweis vom Versorgungsamt)

18. Kinderbetreuungskosten (Rechnung über die Betreuungskosten ohne Essens- u. Spielgeld und Überweisungs-/Abbuchungsbelege)

19. Aussergewöhnliche Belastungen
a) Krankheitskostenbelege, soweit Sie diese Kosten selbst getragen haben , auch für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker und dergl. einschließlich Nachweis über Zuschüsse Ihrer Krankenkasse.
a) Scheidungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten)
b) Beerdigungskosten, soweit sie den Nachlass uebersteigen.

20. Haushaltsnahe Dienstleistungen:
a) Handwerkerrechnungen im Haushalt und deren Zahlungsnachweis Kontoauszug), § 35a EStG
b) ggf. Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnungen der Hausverwaltung

Allgemeiner Hinweis: Diese Aufzählung von verschiedenen Nachweisen und Belegen für die Steuererklärung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann nicht die persönliche steuerliche Beratung ersetzen.

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