Ab dem 1. März 2026 versendet die Bayerische Finanzverwaltung keine Erinnerungsschreiben mehr an fällige Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen. Wer bisher auf die Briefe des Finanzamts vertraut hat, muss sich jetzt selbst um die rechtzeitige Zahlung kümmern.
Fälligkeitstermine 2026
Die vierteljährlichen Vorauszahlungen sind an folgenden Terminen fällig:
| Quartal | Fälligkeitstag |
|---|---|
| 1. Quartal | 10. März 2026 |
| 2. Quartal | 10. Juni 2026 |
| 3. Quartal | 10. September 2026 |
| 4. Quartal | 10. Dezember 2026 |
Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Bei verspäteter Zahlung
Wer die Vorauszahlung zu spät leistet, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. Entscheidend ist, wann das Geld auf dem Konto des Finanzamts eingeht. Eine Schonfrist von drei Tagen gibt es weiterhin.
Unser Rat
Prüfen Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid, ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen festgesetzt wurden. Die sicherste Variante ist ein SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt – so vergessen Sie keine Zahlung. Alternativ eignet sich ein quartalsweiser Dauerauftrag.