Voraussetzungsprüfung bei Kinderbetreuungskosten entfällt

Neben dem Wegfall der Einkommensgrenzen für volljährige Kinder wurde auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vereinfacht.
Die bisherige Prüfung der Vorausetzungen für Kinder im Alter zwischen 0-3 Jahren und Kinder von 6 – 14 Jahren entfällt. Bisher mussten für eine Absetzbarkeit in diesen Altersgruppen die Eltern erwerbstätig, in Ausbildung oder für eine eigene Betreuung zu krank sein.
Vereinfacht heisst das: Wer Kinderbetreuungskosten (ohne Essens- und Spielgeld) belegen kann, kann diese auch steuerlich geltend machen. Nicht zu den Betreuungskosten zählen jedoch Sport-, Musikvereine oder Nachhilfeunterricht.

Autor: Johannes Stetten

Einkommensgrenzen für Kindergeld aufgehoben

Mit dem Steuergesetz 2012 wurden die Einkommensgrenzen für den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern aufgehoben. Befinden sich Kinder bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung, besteht nun Anspruch auf Kindergeld unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens der Kinder. Wurde jedoch schon eine Berufsausbildung abgeschlossen besteht der Anspruch nur bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden.

Bisher durfte abz. der Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen der Grundfreibetrag von 8004,- € nicht überschritten werden.

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