Direkter Steuerabzug bei der gesetzlichen Rente

Die neue Bundesregierung diskutiert derzeit über einen möglichen Direktsteuerabzug für Rentner (ähnl. dem Steuerabzug bei Arbeitslöhnen oder Pensionen).

Ob es sich hierbei jedoch tatsächlich um eine Vereinfachung handeln kann bleibt fraglich. Die meisten Rentner müssen keine Steuern auf Grund einer einzigen gesetzlichen Rente nachzahlen. Vielmehr überschreiten viele durch die Kombination mehrer Renten/Pensionen und anderer Einkünfte (Kapitalerträge, Vermietung)  den sogenannten Sockelfreibetrag. In diesen Fällen führt ein weiterer „Vorab“ Steuerabzug nicht zu einer Vereinfachung für den Steuerpflichtigen, belastet jedoch die Rentenversicherungsantstalten mit einem gewissen Mehraufwand. Eine endgültige Ausformulierung und Entscheidung über das Gesetz bleibt abzuwarten.

Johannes Stetten
Lohnsteuerhilfe e.V.

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