BFH Urteil – zumutbare Eigenbelastungsgrenze zulässig

Vor dem Bundesfinanzhof wurde gegen die zumutbare Eigenbelastungsgrenze bei der Anrechnung von aussergewöhnlichen Belastungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geklagt.

Krankheitskosten sind nach Urteil des Bundesfinanzgerichts vom 02.09.2015 einkommensteuerrechtlich nur zu berücksichtigen, soweit sie die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG überschreiten. Die Heranziehung der sozialrechtlichen Belastungsgrenze für Zuzahlungen auf Praxis- und Rezeptgebühren sei nicht zu beanstanden (Az.: VI R 32/13, VI R 33/13).

Quelle

Wir sind umgezogen

Nachdem das Donislhaus am Marienplatz gerade kernsaniert wird, in dem Ihnen die Lohnsteuerhilfe e.V. seit 1972 – Dez. 2012 täglich zur Verfügung stand,  freuen wir uns Sie in unseren neuen und größeren Räumlichkeiten in der Sendlinger Str. 24 / 4. OG. im Asamhof zu begrüßen.
Hier finden Sie eine Wegbeschreibung und unsere Öffungszeiten.

Alle Änderungen im Überblick

Für den Bereich der Einkommenssteuer bei Arbeitnehmern ergeben  sich für das Jahr 2012 folgende Änderungen:

  • Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1 000 Euro, § 9a EStG
  • Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, § 9c EStG und § 10 EStG.
  • Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich, § 32 EStG
  • Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale, § 9 Absatz 2 Satz 2 EStG.
  • Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute, § 25 EStG, § 26a EStG.
  • Befreiung von der Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern mit geringem Arbeitslohn bei zu hoher Mindestvorsorgepauschale, § 46 Absatz 2 Nummer 3 EStG
  • Wegfall der Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte in die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens, § 2 Absatz 5b EStG.
  • Gleichstellung von Stipendien aus unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Mitteln, § 3 Nummer 44 EStG
  • Erfassung von Erstattungsüberhängen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses. Im Gegensatz zu vorher müssen dadurch die Steuerbescheide zurückliegender Jahre nicht mehr um die Erstattungsüberhänge korrigiert werden. § 10 EStG
  • Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen. Die Folgen einer verbilligten Wohnraumüberlassung zwischen 56% und 75% der Marktmiete fallen weg. Ab dem 01.01.2012 gelten 66% bzw. 2/3 der ortsüblichen Miete als maßgeblicher Ansatz für eine vollentgeltliche Vermietung mit vollem Werbungskostenabzug. § 21 EStG
  • Erfordernis eines amtsärztliches Attestes oder des medizinischen Dienstes bei Abzug von Krankheitskosten nun Voraussetzung. Dieses Attest muss unbedingt vor Beginn einer Bade-, Heilkur- oder Vorsorgekur eingeholt werden, § 33 Abs. 4 EStG
  • Erleichterte Nachweisanforderungen für Spenden in Katastrophenfällen, § 51 EStG
  • Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften, § 44a EStG
  • Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute ab dem Jahr 2013: Die Verringerung der Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute bewirkt, dass statt der bisherigen 7 Veranlagungsformen (Einzelveranlagung mit Grund-Tarif, Witwen-Splitting oder Sonder-Splitting im Trennungsjahr, Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting, getrennte Veranlagung mit Grund-Tarif, besondere Veranlagung mit Grund-Tarif oder Witwensplitting) ab dem Jahr 2013 nur noch 4 Veranlagungsarten (Einzelveranlagung mit Grund-Tarif, Witwen-Splitting, Sonder-Splitting im Trennungsjahr, Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting) zur Verfügung stehen.

Voraussetzungsprüfung bei Kinderbetreuungskosten entfällt

Neben dem Wegfall der Einkommensgrenzen für volljährige Kinder wurde auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten vereinfacht.
Die bisherige Prüfung der Vorausetzungen für Kinder im Alter zwischen 0-3 Jahren und Kinder von 6 – 14 Jahren entfällt. Bisher mussten für eine Absetzbarkeit in diesen Altersgruppen die Eltern erwerbstätig, in Ausbildung oder für eine eigene Betreuung zu krank sein.
Vereinfacht heisst das: Wer Kinderbetreuungskosten (ohne Essens- und Spielgeld) belegen kann, kann diese auch steuerlich geltend machen. Nicht zu den Betreuungskosten zählen jedoch Sport-, Musikvereine oder Nachhilfeunterricht.

Autor: Johannes Stetten

Einkommensgrenzen für Kindergeld aufgehoben

Mit dem Steuergesetz 2012 wurden die Einkommensgrenzen für den Kindergeldbezug bei volljährigen Kindern aufgehoben. Befinden sich Kinder bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung, besteht nun Anspruch auf Kindergeld unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens der Kinder. Wurde jedoch schon eine Berufsausbildung abgeschlossen besteht der Anspruch nur bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden.

Bisher durfte abz. der Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen der Grundfreibetrag von 8004,- € nicht überschritten werden.

Falsche Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist im Jahr 2010 auch der Arbeitgeberanteil an die Krankenversicherung auszuweisen. Hier tauchen leider auf Grund der unklaren Rechtslage häufig Fehler in den Lohnsteuerbescheinigungen auf. Häufig fehlt der an den Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlte Beitrag oder, was einen großen Berechnungsunterschied ausmacht, die steuerfrei gezahlte Beiträge werden zwar bescheinigt jedoch nicht bei den vom Arbeitnehmer gezahlten Beiträgen berücksichtigt.

via steuerzahler.de

Schwarzbuch 2010

Der Bund der Steuerzahler hat wieder sein alljährliches Schwarzbuch veröffentlicht. In der Ausgabe 2010 werden wieder besonders schwere oder kuriose Fälle von Fehlplanungen und Verschwendung v. Steuergeldern dokumentiert.

Eine PDF Version des Buches kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
http://schwarzbuch10.steuerzahler.de/downloadpdf.php

Autor:
Johannes Stetten

Verpflegungsmehraufwendungen auch bei Einsatz über 3 Monaten?

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08 einem Leiharbeitnehmer, der bei verschiedenen Einsatzstellen eines größeren Hafengebiets eingesetzt war, grundsätzlich den Verpflegungskostenabzug für mehr als 3 Monate zugesprochen. In seinem Fall handelte es sich um keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers. Die Ausformulierung, wie auch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.07.2010, legen jedoch nicht eindeutig dar, ob dies auch  auf Arbeitnehmer von Großbaustellen sowie bei Fremdfirmen beschäftigte Leiharbeiter zurAnwendung gebracht werden kann.

Johannes Stetten

Arbeitszimmer – Bundesverfassungsgericht kippt die aktuelle Regelung

Mit dem Einkommenssteuergesetz 2007 änderte die Bundesregierung die bisherige Regelung zur Absetzbarkeit von betrieblich genutzten Arbeitszimmern. Nur wer seinen „Tätigkeitsschwerpunkt“ im häuslichen Arbeitszimmer ausübte konnte dieses noch steuerlich geltend machen.
Lehrer, Aussendienstmitarbeiter, Journalisten und ähnliche Berufsgruppen die zwar auf das Arbeitszimmer angewiesen waren einen wesentlichen Teil Ihrer Arbeit aber nicht dort verichteten gingen somit leer aus.
Das Bundesverfassungsgericht sah in dieser kompletten Streichung von berufsbedingten Werbungskosten einen Verstoß gegen das Nettolohnprinzip des Grundgesetzes, betonte aber auch wie bereits in frühren Entscheidungen dass eine Pauschalierung des Abzugsbetrages wie bis einschließlich 2006 Praxis (1250 €) im Ermessensspielraum des Gesetzgebers liege. Die Bundesregierung ist angehalten eine mit dem Grundgesetz vereinbare Neuregelung zu finden. Denkbar wäre hier auch eine pauschale Kürzung der tatsächlichen Aufwendungen um einen prozentualen Privatnutzungsanteil.
Insgesamt erinnert der Verlauf des Verfahrens an die ebenfalls 2007 eingeführte Streichung der Kilometerpauschale. Auch diese Regelung wurde Ende 2008 durch die Entscheidung des BVerfG wiederrufen, das hier ebenfalls einen Verstoß gegen das Nettolohnprinzip sah.

(Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 06.07.2010, Az.: 2 BvL 13/09)

Johannes Stetten

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die seit dem 01.01.2009 Einkünfte in Dubai erziehlt haben sind mit diesen gem. dem neuen DBA in Deutschland voll Steuerpflichtig. Im Ausland bezahlte Steuern werden zwar angerechnet, dennoch dürfte für die Betroffenen durch diese neue Gestaltung eine erheblich höhere Steuerlast entstehen.

J. Stetten via dubainews

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