Seit Januar 2010 gilt das neue “Bürgerentlastungsgesetz”. Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge können nun über den bisher geltenden Vorsorgehöchstbetrag hinaus als Sonderausgaben angerechnet werden. Dies betrifft jedoch nur den nach dem “Grundversorgungsprinzip” abgerechneteten Anteil der Krankenversicherung.
Bei gesetzlich Versicherten Arbeitnehmern wird der Krankenversicherungsanteil direkt an das Finanzamt übermittelt und auch schon beim monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.
Die neue Bundesregierung diskutiert derzeit über einen möglichen Direktsteuerabzug für Rentner (ähnl. dem Steuerabzug bei Arbeitslöhnen oder Pensionen).
Ob es sich hierbei jedoch tatsächlich um eine Vereinfachung handeln kann bleibt fraglich. Die meisten Rentner müssen keine Steuern auf Grund einer einzigen gesetzlichen Rente nachzahlen. Vielmehr überschreiten viele durch die Kombination mehrer Renten/Pensionen und anderer Einkünfte (Kapitalerträge, Vermietung) den sogenannten Sockelfreibetrag. In diesen Fällen führt ein weiterer “Vorab” Steuerabzug nicht zu einer Vereinfachung für den Steuerpflichtigen, belastet jedoch die Rentenversicherungsantstalten mit einem gewissen Mehraufwand. Eine endgültige Ausformulierung und Entscheidung über das Gesetz bleibt abzuwarten.
Nach 85 Jahren landet nun in diesen Tagen die letzte Lohnsteuerkarte in den Briefkästen Deutschlands. Ab dem Jahr 2011 wird sie durch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer ersetzt die bereits vor 2 Jahren vom Bundeszentralamt für Steuern an alle Bürger verschickt wurde.
Falls Sie diese Nummer bislang noch nicht bekommen haben sollten kann diese unter der Telefonnummer 0228/ 40 60 erfragt werden.
Gegen die Streichung der Pauschale (1250,- €) für das häusliche Arbeitszimmer reichten zwei Lehrer bereits im Jahr 2006 Klage beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein, nachdem das Finanzamt Ihnen die Eintragung des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte verweigerte.
Mit Urteil vom 17.02.2009 (AZ.: 3 K 1132/07) entschied das Finanzgericht zu Gunsten des Finanzamtes. Nach dem Steueränderungsgesetz 2007 ist ein Arbeitszimmer nur noch abzugsfähig, wenn dort der Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit stattfindet. Es bestünden zwar gewisse Zweifel ob das Steueränderungsgesetz 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar sei, die Änderung haltes sich jedoch noch im Rahmen des des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers.
Zwar seien Lehrer arbeits- oder dienstrechtlich verpflichetet, den Unterricht vor- und nachzubereiteten, wobei es sich dabei um Tätigkeiten handele, die ein Lehrer im häuslichen Bereich verrichten müsse, wenn ihm in der Schule kein entsprechender Raum zur Verfügung stehe. Dafür lasse sich aber für den Regelfall nicht ohne Weiteres der Schluss ziehen, dass hierfür zwangsläufig pflichtbestimmte Aufwendungen für ein vom privaten Bereich getrenntes Arbeitszimmer anfallen würden. Die Tätigkeiten könnten vielmehr auch in sonstigen Räumen oder in einer “Arbeitsecke” verichtet werden. Ein zusätzlicher Raum eines Arbeitszimmers führe insgesamt zu einer Steigerung der Wohnqualität. Die hierfür gesteigerten Kosten stellten, anders als etwa die Fahrten zur Arbeitsstätte, keine unausweichlichen Ausgaben dar.
Gemäß dem Urteil des Bundsverfassugnsgerichts aus Karlsruhe muss jetzt für die Jahre 2007 und 2008 die bisherige Pendlerpauschale wieder in voller Höhe gewährt werden. Auch für das Jahr 2009 wird vermutlich keine Änderung mehr ins Jahresteuergesetz eingehen.
Die Steuerbescheide bei denen die beantragten Kosten bisher aufgrund der neuregelung für die ersten 20 km gestrichen wurden, blieben in diesem Punkt offnen. Die Steuerpflichtigen können nun im Januar bis März mit einer Mehrerstattung rechnen.
Eigene Meinung: Die Streichung der km Pauschale war überaus voreilig. In vielen Punkten führte das Gesetz zu starken Ungleichbehandlungen der Arbeitnehmer vor dem Finanzamt (vgl. z.B. Reisekosten und Entfernungspauschale). Auch wenn noch immer nicht von einer Absoluten Steuergerechtigkeit die Rede sein kann ist dieses Urteil wieder ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Nach Plänen der großen Koalition soll ab dem Jahr 2009 die Absetzbarkeit des Schulgeldes für Privatschulen stufenweise abgeschafft werden. Bisher waren 30% der Kosten in unbegrenzter Höhe absetzbar. Hierzu wäre folgende Tabelle zu beachten:
2007 30 % in unbegrenzer Höhe
2008 30 % von max. 3.000 €
2009 30 % von max. 2.000 €
2010 30 % von max. 1.000 €
2011 0%
Das entgültige Jahressteuergesetz 2009 wird jedoch erst Ende diesen Jahres verabschiedet.
Die Financial Times will aus Kreisen des Bundesverfassungsgerichts erfahren haben, dass das mit Spannung erwartete Urteil über die umstrittene Streichung der Pendlerpauschale noch vor Weihnachten dieses Jahres erwartet wird.
Die Bundesregierung hatte die Absetzbarkeit des Arbeitsweges nach dem sog. Werkstorprinzip ab dem 01.01.2007 erst ab dem 21. Entfernungskilometer zur Arbeit gewährt.
“Die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt: Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt.”
Mit Schreiben vom 09.September 2008 teilte das Bundesministerium für Finanzen die neue ab 2008 geltende Ländergruppeneinteilung mit. Die seit 2004 gültige Einteilung für die maximal abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen an Angehörige im Ausland wird somit abgelöst. In folgenden Ländern kann somit ein höherer Unterhaltsabzug angewendet werden:
Saudi Arabien: von Gruppe 3 nach Gruppe 2
Trinidad und Tobago: von Gruppe 3 nach Gruppe 2
Tschechische Republik: von Gruppe 3 nach Gruppe 2
Bulgarien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Rumänien: von Gruppe 4 nach Gruppe 3
Russische Föderation: von Gruppe 4 nach Gruppe 3